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Главная » 2006 » Август » 4 » Übersicht FAQs
Übersicht FAQs
1:22 AM
1.) Woher weiß ich, welcher Therapeut der Richtige für mich ist?

2.) Ich bin privat versichert – welche Kosten übernimmt meine Versicherung?

3.) Wie viele Probesitzungen kann ich machen?

4.) Wann zahlt die Kasse – und wann nicht?

5.) Kann ich den Psychotherapeuten noch wechseln, wenn die Probesitzungen vorüber sind?

6.) Meine Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie – muss ich noch etwas zuzahlen?

7.) Warum gibt es bei so vielen Therapeuten lange Wartelisten?

8.) Was kann ich tun bei langen Wartelisten?

9.) Muss ich beim Psychotherapeuten die Praxisgebühr entrichten?

10.) Was ist, wenn ich eine Stunde versäume- muss ich selbst zahlen?

11.) Kann ich während einer Therapie Urlaub machen?

12.) Machen Psychotherapeuten auch Hausbesuche?

13.) Wie lange dauert eine Psychotherapie?

14.) Wie funktioniert die Beantragung bei der Krankenkasse? (Datenschutz)

15.) Was passiert nach Ablauf der Sitzungen?

16.) Was leistet die Therapeutensuche des PID?
1.) Woher weiß ich, welcher Therapeut der Richtige für mich ist?

Hören Sie auf Ihre innere Stimme! Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrem Psychotherapeuten* gut aufgehoben fühlen und eine Vertrauensbasis besteht. Ein positives und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient und Psychotherapeut ist eine wichtige Vorraussetzung für den Therapieerfolg. Nach wissenschaftlichen Studien können die meisten Patienten bereits nach einigen Probesitzungen gut beurteilen, ob sie mit Ihrem Therapeuten zurechtkommen. Vereinbaren Sie deshalb zunächst einen Termin für eine probatorische Sitzung, bei kassenzugelassenen Behandlern übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Wenn sie für ein bestimmtes Thema einen Therapeuten suchen (z. B. Verhaltenstherapie, Zwänge,...), können Sie in unserer Datenbank recherchieren.
2.) Ich bin privat versichert – welche Kosten übernimmt meine Versicherung?

Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. Bevor Sie Kontakt mit dem Psychotherapeuten aufnehmen sollten Sie die abgeschlossenen Leistungen in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und im Zweifelsfall Ihre Versicherung kontaktieren um die genauen Konditionen zu erfragen.

Die Regelungen der Beihilfe orientieren sich an den Bestimmungen für die gesetzlichen Krankenkassen. Verfügt der Psychotherapeut über einen Arztregister-Eintrag oder die Kassenzulassung kann eine Psychotherapie mit der Beihilfe abgerechnet werden.
3.) Wie viele Probesitzungen kann ich machen?

Als gesetzlich Versicherter Sie können pro Therapeut bis zu 5 Probesitzungen (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) in Anspruch nehmen, bei der analytischen Psychotherapie bis zu 8. Die Probesitzungen werden jedoch nur erstattet, wenn der Therapeut über eine Kassenzulassung verfügt.

Die Beihilfe übernimmt bei Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag oder der Kassenzulassung ebenfalls bis zu 5 probatorische Sitzungen.

Die Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich, fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung nach.
4.) Wann zahlt die Kasse – und wann nicht?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Psychotherapie wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Psychotherapeut muss über eine Kassenzulassung verfügen und beim Patienten muss eine so genannte psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden (bspw. Depression, Angststörung, Zwänge,...). Die Diagnose wird vom Behandler während der Probesitzungen gestellt. Zudem stellt er auch fest, ob eine Behandlung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

Die Krankenkassen -und auch die meisten privaten Versicherungen- übernehmen grundsätzlich nur Einzeltherapien bei psychischen Erkrankungen. Angebote wie Paartherapie, Familientherapie sowie Erziehungsberatung und ähnliches werden nicht erstattet! Sie gelten als Lebensberatung, nicht als Heilkunde da in der Regel keine psychischen Erkrankungen einer Einzelperson sondern soziale Probleme im Vordergrund stehen. Diese Beratungsleistungen von einem Psychotherapeuten müssen Sie entweder privat bezahlen oder sich an eine Familienberatungsstelle wenden.
5.) Kann ich den Psychotherapeuten noch wechseln, wenn die Probesitzungen vorüber sind?

Als gesetzlich versicherter Patient sowie als Beihilfeberechtigter haben Sie ein Recht auf Probesitzungen. Sie sollten sich möglichst während der ersten 5 Sitzungen entscheiden, ob Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen möchten.

Die bereits bewilligten Stunden sind jedoch personenbezogen und nicht auf einen anderen Psychotherapeuten übertragbar. Wenn also bspw. 25 Sitzungen genehmigt wurden und Sie nach der 15. Sitzung den Psychotherapeuten wechseln, können Sie die verbleibenden 10 Stunden nicht automatisch bei einem anderen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Dieser muss einen neuen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
6.) Meine Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie – muss ich noch etwas zuzahlen?

Nein, wenn bei Ihnen eine psychische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert wurde, übernimmt die Krankenkasse 100% der Kosten. Die einzige Ausnahme bildet die Praxisgebühr.

Wenn Ihr Psychotherapeut trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse Gebühren von Ihnen verlangt (z. B für zusätzliche Sitzungen oder die Erstellung von Berichten) sollten Sie sich auf keine Zahlung einlassen und sich im Zweifel an die Psychotherapeutenkammer wenden (www.bptk.de).
7.) Warum gibt es bei so vielen Therapeuten lange Wartelisten?

Leider besteht in einigen Regionen Deutschlands eine erhebliche Unterversorgung mit kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Dass bedeutet, dass die ansässigen Psychotherapeuten den Bedarf an Therapieplätzen nicht decken können, woraus sich leider oft recht lange Wartelisten ergeben. Insbesondere bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist dieses Problem weit verbreitet, aber auch für Erwachsene kann es, speziell in ländlichen Bereichen, zu erheblichen Wartelisten kommen. Einer der Gründe für diese Unterversorgung liegt an dem in den letzen Jahren stark gestiegenen Bedarf an Psychotherapie, da psychologische Erkrankungen heute eher erkannt werden. Die Anzahl der Kassensitze wird aus der Einwohnerzahl der Region errechnet, die Grundlage dieser Quote trägt jedoch leider oft nicht dem Bedarf Rechnung. Hinzu kommt, dass es in Ostdeutschland eine Vielzahl von offenen Sitzen für Vertragspsychotherapeuten gibt.
8.) Was kann ich tun bei langen Wartelisten?

Sie sollten sich zunächst bei mehreren Therapeuten auf die Warteliste setzen lassen; um Ihre Chancen auf einen schnellen Termin zu erhöhen. Je flexibler in Bezug auf Zeit und Wochentag Ihres Termins Sie sind, desto größer sind Ihre Chancen auf einen schnellen Termin. Begehrt sind besonders Abend- und Wochenendtermine.

Einige Therapeuten bieten an, die Probesitzungen vorzuziehen, obwohl noch kein regulärer Therapieplatz frei ist ,wenn etwa ein Patient wegen Urlaub oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen kann. So können Sie und der Psychotherapeut sich gegenseitig kennen lernen und entscheiden, ob eine Psychotherapie in Frage kommt.
9.) Muss ich beim Psychotherapeuten die Praxisgebühr entrichten?

Ja, wenn Sie keine Überweisung eines Arztes haben, bei dem Sie die Praxisgebühr bereits entrichtet haben. Sie können sich bei psychischen Problemen auch ohne Überweisung direkt an den Psychotherapeuten wenden und die Praxisgebühr dort entrichten.

Wenn sie beispielsweise im Quartal bereits Ihren Hausarzt aufgesucht haben oder es sicher noch tun werden, empfiehlt es sich dort nach einer Überweisung zu fragen um die Praxisgebühr nicht doppelt zu entrichten.
10.) Was ist, wenn ich eine Stunde versäume- muss ich selbst zahlen?

Sie müssen dann die Kosten für eine versäumte Stunde selbst zahlen wenn Sie nicht rechtzeitig vorher abgesagt haben. Da psychotherapeutische Praxen als Bestellpraxen funktionieren – also keine offenen Sprechstunden haben und die Termine langfristig vergeben- müssen Sie bis zu 3 Tage vor dem Termin absagen. Die genauen Bedingungen sind im Therapievertrag geregelt. Besprechen Sie am besten direkt zu Beginn der Therapie Ihre offenen Fragen mit Ihrem Psychotherapeuten.
11.) Kann ich während einer Therapie Urlaub machen?

Ja. Sie sind nicht an die Urlaubszeiten des Therapeuten gebunden. Es gilt nur: rechtzeitig Bescheid sagen!
12.) Machen Psychotherapeuten auch Hausbesuche?

Hausbesuche werden in der Regel aus mehreren Gründen nicht angeboten: Bei bestimmten Erkrankungen, wie beispielsweise Ängsten, würde ein Hausbesuch des Psychotherapeuten die Symptome der Krankheit noch unterstützen, indem der Patient die angstauslösende Situation weiter vermeiden kann. Wenn die Symptome so gravierend sind, dass ein Verlassen des Hauses dem Patienten unter keinen Umständen mehr möglich ist, ist zunächst ein stationärer Aufenthalt sinnvoll.

Des weiteren werden die Termine in einer psychotherapeutischen Praxis in der Regel im Stundentakt vergeben, zwischen den jeweils 50 Minuten dauernden Sitzungen bleiben dem Psychotherapeuten jeweils 10 Minuten zur Vor- und Nachbereitung der Sitzungen. In einem solchen Zeitrahmen ist für Therapiesitzungen außerhalb der Praxis keine Zeit.
13.) Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Länge einer Psychotherapie hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung sowie der Therapiemethode ab. In der Regel wird zunächst entweder eine Kurzzeittherapie von 25 Sitzungen oder eine Langzeittherapie von 50 Sitzungen beantragt. Bei Bedarf kann im Anschluss in mehreren Schritten noch verlängert werden. Eine Verhaltenstherapie dauert maximal 80 Stunden, eine Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis zu 100 und die psychoanalytische Psychotherapie kann bis zu 300 Sitzungen in Anspruch nehmen.
14.) Wie funktioniert die Beantragung bei der Krankenkasse? (Datenschutz)

Nach Ablauf der Probesitzungen erstellt der Psychotherapeut einen Antragsbericht an den Gutachter der Krankenkasse. In diesem sind sowohl die Diagnose als auch ein Therapieplan enthalten. Außerdem liegt ein Bericht eines Mediziners bei, in dem mögliche körperliche Ursachen der Erkrankung ausgeschlossen werden.

Dieser Bericht ist anonymisiert, d. h. mit einer Codenummer versehen. Der Gutachter kann also keine Verbindung zwischen dem Namen des Patienten sowie der inhaltlichen Diagnose herstellen. Dieser Bericht wird dann vom Gutachter geprüft und zur Bewilligung oder Ablehnung empfohlen. In der Regel halten sich die Krankenkassen an diese Empfehlung.
15.) Was passiert nach Ablauf der Sitzungen?

Nach Beendigung einer Psychotherapie werden bei gesetzlich versicherten Patienten zunächst für 2 Jahre keine weiteren Sitzungen übernommen. Psychotherapie als Leistung der Krankenkassen ist keine dauerhafte Lebenshilfe, sondern eine gezielte Behandlung für ein bestimmtes Problem.

Wenn Sie jedoch behandlungsbedürftig sind, so steht Ihnen jederzeit die stationäre Aufnahme offen oder aber Ihre Krankenkasse lässt sich überzeugen, dass Sie die erneute Psychotherapie vor Ablauf der 2-Jahrsfrist aus Kulanz bewilligt.
16.) Was leistet die Therapeutensuche des PID?

Der PID bietet Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Psychotherapeuten. In unsrer Datenbank finden Sie Adressen von Diplom-Psychologen und Ärzten aus ganz Deutschland, inklusive der Behandlungsschwerpunkte und Zulassungen. Sie können auch unsere persönliche telefonische Beratung in Anspruch nehmen und uns während unserer Sprechzeiten anrufen.

Der PID ist kein vollständiges Verzeichnis, die Teilnahme bei uns ist freiwillig. Wenn Sie in unserer Datenbank zu keinem Suchergebnis kommen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass bei Ihnen vor Ort kein Psychotherapeut ansässig ist. In einem solchen Fall können Sie entweder über Ihre Krankenkasse oder über das Branchenbuch Ihres Wohnorts weitere Adressen recherchieren. Leider haben wir keine Informationen über freie Therapieplätze bzw. die Länge der Wartelisten der bei uns eingetragenen Therapeuten. Diese Informationen erhalten Sie direkt bei den Psychotherapeuten.

*) Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Die Vertreterinnen dieser Berufsgruppen sind natürlich mitgemeint.

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