von Christian Rath Verfassungsgericht mit neuem Sitzblockaden-Spruch: Wer durch Hilfsmittel eine "physische Barriere" schafft, übt Gewalt aus. Zwei Sondervoten Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zum Demonstrationsrecht präzisiert. Danach gelten Blockaden bereits dann als "Gewalt", wenn sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anketten. Als Nötigung muss dies aber nur dann bestraft werden, wenn die Gesamtumstände "verwerflich" sind. Der gestern veröffentlichte Beschluss war am ersten Senat hoch umstritten, ein Sondervotum fand ihn zu lasch, ein anderes zu streng. Konkret hatte das Gericht zwei Fälle zu entscheiden. Bei einer Autobahnblockade von 600 Roma im Jahr 1990 war sich der Senat noch einig: Diese ist nicht vom Demonstrationsrecht geschützt. Die Roma hatten damals versucht, in die Schweiz einzureisen, um beim UN-Flüchtlingskommissar gegen ihre drohende Abschiebung aus Deutschland zu protestieren. Als die Schweiz die Einreise verweigerte, sperrten die Roma mit ihren Fahrzeugen kurzerhand die Autobahn für 29 Stunden. Nach Auffassung des Gerichts ging es hier nicht mehr um die Kundgebung einer Meinung, sondern darum die Einreise in die Schweiz zu ertrotzen. Uneinig war sich das Gericht aber im Hinblick auf den zweiten Fall. Hier hatte eine Aktionsgruppe von AKW-Gegnern 1986 die Zufahrt zum Baugelände in Wackersdorf blockiert, indem sich rund 10 Personen a
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